Beitritt Neumitglieder
Als Aktivmitglieder können natürliche und juristische Personen aufgenommen werden, welche in Gewerbe, Handel, Industrie, Dienstleistungen oder einem freien Beruf tätig sind, deren Firma seit mindestens einem Jahr besteht und in Entfelden den Geschäftssitz haben. Ausgenommen sind Übernahmen von bestehenden Firmen.
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